Rückbestätigungsnummern

Bei Mittel- und Langstreckenflügen ist es notwendig, dass Sie die Rückflugzeiten 2-3 Tage vor vor Ihrem Rückflug in die Schweiz beim lokalen Büro Ihrer Fluggesellschaft rückbestätigen. Dies gilt:
  • nur für Rückflüge, die Hinflüge (Schweiz-Ausland) müssen NICHT rückbestätigt werden
  • nur auf Mittel- und Langstreckenflügen.
Die Telefonnummern der von Ihnen gebuchten Fluggesellschaft können Sie hier herunterladen